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Bei den steigenden Immobilienpreisen sind Baurechtswohnungen eine leistbare Alternative.

Mit Baurechtswohnungen gegen Wohnungsnot

Bauland ist knapp und die Preise explodieren. Durch das geringe Angebot steigt auch die Wohnungsnot. Eine Möglichkeit, an erschwinglichen Wohnraum zu kommen, sind Baurechtswohnungen. Dabei ist man Eigentümer der Wohnung, der Grund und Boden, auf dem gebaut wurde, ist jedoch gemietet. Das senkt die Kosten und macht Wohnraum leistbarer.

Das Baurecht ist im Baurechtsgesetz geregelt und wird im Grundbuch eingetragen – mit Laufzeiten zwischen zehn und 100 Jahren. Es kann vererbt oder verkauft werden, aber nicht gekündigt. Für das Grundstück ist monatlich oder jährlich eine Art Miete für die Nutzung zu bezahlen – der „Baurechtszins“. Meist sind es drei bis sechs Prozent des Marktwertes des Grundstücks. Eingetragen wird das Baurecht im Grundbuch, damit ist es dem Baurechtnehmer auch möglich, das Baurecht zu vermieten, zu verkaufen oder zu vererben. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit geht das Grundstück an den Eigentümer zurück – mit der darauf errichteten Immobilie. Der Bauberechtigte oder die Nachfolger bekommen dafür in der Regel eine Entschädigung, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Dabei ist ein Viertel des aktuellen Zeitwertes üblich. Auch die Vereinbarung einer Verlängerung nach Ablauf ist vertraglich möglich. Empfohlen ist jedenfalls eine klare vertragliche Vereinbarung, was nach Erlöschen des Baurechts im Detail passieren soll.

Bei Errichtung eines Mehrparteienhauses trägt zuerst der Bauträger den Baurechtszins und überträgt ihn bei Verkauf der Wohnungen anteilig an die Eigentümergemeinschaft, abgerechnet wird er mit den Betriebskosten. Die Bauträger kennen die rechtlichen Vorgaben und wissen, was bei Baurechtswohnungen zu beachten ist. Sie sorgen dafür, dass alle Details mit dem Grundeigentümer vertraglich zum Wohle der späteren Eigentümergemeinschaft einer Wohnungsanlage geregelt sind.

Leistbare Alternative für Jungfamilien

Für die Grundeigentümer haben Baurechte den Vorteil, dass ungenutzte Gründe im Eigentum verbleiben und dennoch eine Nutzung erfahren. Ein Beispiel sind kirchliche Grundbesitzer, die Gründe im Eigentum halten wollen oder müssen. Der Vorteil für Haus- oder Wohnungseigentümer ist, dass bei Errichtung oder Anschaffung weniger Kapital benötigt wird. Das macht Baurechts-Immobilien auch für Jungfamilien zu einer leistbaren Alternative. In Österreich wird das Baurecht bei Immobilienprojekten noch nicht sehr stark genutzt. Mit Blick auf die zunehmende Wohnungsnot und den Ruf nach leistbaren Wohnungen sind Baurechtswohnungen eine wichtige Möglichkeit auf dem Immobilienmarkt.

Vorteile im Überblick:

  • geringere Anschaffungskosten
  • weniger Fremdkapital notwendig
  • Investitionskosten können zu 100 % abgeschrieben werden
  • höhere Rendite bei Anlagewohnungen
  • Möglichkeit von Vermietung, Verkauf und Vererbung