Verlässliche und kompetente Partner in Sachen Bau
Die gewerblichen Bauträger sind zuverlässige und kompetente Partner, wenn es um den Bau von hochwertigen, wertstabilen Immobilien geht. Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das gewerbsmäßig Bauland erwirbt und dieses inklusive eines noch zu bauenden oder zu sanierenden Hauses im Paket vermarktet. Der Käufer wählt aus dem Haus- bzw. Wohnungsangebot sein Wunschobjekt aus, muss sich beim Bau selbst aber um nichts mehr kümmern, denn gewerbliche Bauträger tragen die Verantwortung für das komplette Bauvorhaben. So lassen sich böse Überraschungen für die Eigentümer vermeiden. Der Bauträger ist der eigentliche Bauherr gegenüber den Behörden und Handwerkern.
Der Erwerb vom Bauträger kann sich auf ein noch zu errichtendes Objekt beziehen oder auf Objekte, die bereits fertig errichtet wurden. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst die gesamte organisatorische und kommerzielle Abwicklung dieser Bauvorhaben, Bauträger erbringen dabei aber selbst keine Bauleistungen, sondern arbeiten eng mit erfahrenen Handwerksbetrieben zusammen, um den Bau professionell und termingerecht ausführen zu können.
Umfassende Bauabwicklung in Expertenhänden
Die Verantwortung des Bauträgers reicht von der Bauvorbereitung über Planung und Koordination der ausführenden Betriebe bis zur Kontrolle aller rechtlichen, wirtschaftlichen und qualitativen Baubelange. Die Verantwortung endet nicht mit der Fertigstellung und der Übergabe des Objekts, sondern der Bauträger sorgt auch danach für die Herstellung der rechtlichen Ordnung und die ordnungsgemäße Abwicklung der Gewährleistung.
Beratung von Anfang an
Damit dem persönlichen Wohntraum nichts im Wege steht, ist die umfassende Beratung von Anfang an wichtig. Je genauer die Bauträger die Wünsche und Bedürfnisse der künftigen Eigentümer kennen, desto einfacher ist es, diese bei der Planung und Umsetzung zu berücksichtigen. Um eine größtmögliche Kostensicherheit gewährleisten zu können, informieren Bauträger auch über Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten. In Österreich regelt das Bauträgervertragsgesetz (BTVG), was in einen Bauträgervertrag gehört. Die Erwerber von noch nicht fertig gestellten Wohn- und Geschäftsräumen zahlen nach einem vereinbarten Zahlungsplan nur nach Baufortschritt. Die treuhändische Abwicklung der Zahlungen erfolgt durch einen Notar oder Rechtsanwalt, regelmäßig unter Beiziehung eines Sachverständigen für das Bauwesen.
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